Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2013

Rechtsprechung
   LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13   

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https://dejure.org/2013,20004
LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13 (https://dejure.org/2013,20004)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.07.2013 - 6 S 9/13 (https://dejure.org/2013,20004)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 6 S 9/13 (https://dejure.org/2013,20004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungswertersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nutzungswertersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Nutzungswertersatzes gemäß § 990 Abs. 1 S. 2 BGB auf den tatsächlichen Besitz; Ermittlung der Vertagspartner im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungswertersatz ist auf den tatsächlichen Besitz beschränkt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Mietrecht ist der Nutzungswertersatz auf den tatsächlichen Besitz beschränkt! (IMR 2014, 1016)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 959
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Nach dem mithin allein einschlägigen § 987 Abs. 1 BGB sind nur die Nutzungen herauszugeben, die der (inzwischen gemäß § 990 Abs. 1 S. 2 BGB bösgläubige) Besitzer - die Beklagte - tatsächlich gezogen hat (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, 10. Auflage, § 546, Rn. 108 m.w.N.; 546a, Rn. 104; vgl. BGH NZM 2000, 183).

    Sofern das Objekt nur teilweise vom Anspruchsgegner genutzt wurde, besteht gemäß §§ 987, 990 Abs. 1 BGB auch nur ein Nutzungsersatzanspruch in Höhe des objektiven Mietwerts bezogen auf den von der Beklagten genutzten Teil (vgl. Palandt-Bassenge, 71. Auflage, § 987, Rn. 4; BGH NZM 2000, 183 zu § 812 BGB).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 91/09

    Ansprüche des Hauptvermieters gegen den Untervermieter nach Beendigung des

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Ungeachtet dessen schulde die Beklagte als Nutzungsentschädigung aufgrund der nicht erfolgten Räumung zum 30.06.2012 gemäß § 987 BGB den vollen Mietzins, wie dies der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZMR 2010, 755) und der Entscheidung des LG Kiel (WuM 1995, 540) entspreche.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (ZMR 2010, 755) und des LG Kiel (WuM 1995, 540) vermag die Kammer nicht zu folgen.

  • LG Freiburg, 03.07.1986 - 3 S 76/86
    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Es käme also allein ein Anspruch aus §§ 987, 988, 990, 991 BGB in Betracht (vgl. BGH MDR 1969, 128, LG Freiburg WuM 1989, 287).

    Ein Anspruch aus § 988 BGB besteht auch nicht (vgl. zu den Voraussetzungen LG Freiburg WuM 1989, 287; KG Berlin KGR 2004, 380), da die Klägerin nicht bewiesen hat, dass die Beklagte den Besitz unentgeltlich erlangt hätte.

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Zwar ist bei der Klage auf künftige Miete - jedenfalls im Gewerberaummietrecht - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZM 2004, 423) § 9 ZPO maßgeblich, wonach der 42-fache Monatsbetrag maßgeblich wäre.
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Die Unterlassung der Einholung von Informationen hinsichtlich des Nutzungsumfangs stellt eine Verletzung der prozessualen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße dar, wobei die Klägerin dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 1987, 501; Zöller-Greger, 28. Auflage, § 296, Rn. 27), da jedem hätte einleuchten müssen, dass man unmittelbar nach Erhalt des Hinweises vom 29.04.2013 vor der mündlichen Verhandlung diejenigen Personen hätte befragen müssen, die Kenntnis von der konkreten Nutzung des Objekts hatten, insbesondere also einen Immobilienmakler, der - mutmaßlich im Auftrag bzw. jedenfalls mit Zustimmung der Klägerin - Fotos vom Objekt auch im Innenbereich angefertigt hatte.
  • LG Bonn, 01.07.2009 - 6 S 36/09

    Streitwert nach § 3 Zivilprozessordnung ( ZPO ) hinsichtlich der mit einer

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Der Streitwert bemisst sich hinsichtlich des Klageantrags auf zukünftige Nutzungsentschädigung nach dem neunfachen Monatsbetrag der geforderten Nutzungsentschädigung gemäß §§ 47, 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO (vgl. Beschluss der Kammer v. 27.08.2009, 6 S 36/09) - jedenfalls soweit die Räumung des Nutzers absehbar ist, wie vorliegend der Fall war im Hinblick auf das parallel durchgeführte Räumungsverfahren AG Königswinter 3 C 79/12, LG Bonn 6 S 79/12.
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Dem Amtsgericht kann nicht darin gefolgt werden, dass § 812 BGB einschlägig wäre - schon gar nicht § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB, da die Klägerin nur an ihren Vertragspartner, den Beklagten, und nicht an die Beklagte leistete und weil im Übrigen auch § 993 Abs. 1 BGB die Anwendung des Bereicherungsrechts im sachlichen Anwendungsbereich des § 987 BGB ausschließt (BGHZ 41, 157; Palandt-Bassenge, 71. Auflage, Vorbem. v. § 987, Rn. 18).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen

    Auszug aus LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13
    Soweit das LG Köln und ihm folgend das OLG Köln (vgl. LG Köln MietRB 2005, 320, nachgehend OLG Köln MietRB 2006, 28) § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB anwendeten, ohne aber zu begründen, warum die Klägerin den Besitz auch nach Ende des Mietvertrags nicht (weiterhin) an den Hauptmieter leisten sollte, wodurch dann nach allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätzen (Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion) die Nichtleistungskondiktion ausgeschlossen wäre, zumal § 993 Abs. 1 S. 2 BGB das Bereicherungsrecht sperrt und allein §§ 987 - 992 BGB für anwendbar erklärt, ist dem jedenfalls nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2013 - 6 S 9.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23599
OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2013 - 6 S 9.13 (https://dejure.org/2013,23599)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2013 - 6 S 9.13 (https://dejure.org/2013,23599)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2013 - 6 S 9.13 (https://dejure.org/2013,23599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 44 Abs 1 S 2 BBG, § 44 Abs 1 S 3 BBG, § 47 Abs 4 S 2 BBG
    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Einbehaltung des das Ruhegehalt übersteigenden Teils der Besoldung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 44 Abs 1 S 2 BBG, § 44 Abs 1 S 3 BBG, § 47 Abs 4 S 2 BBG, § 81 Abs 4 SGB 9, Art 3 Abs 1 GG
    Bundesbeamtin; Zurruhesetzung; (vorläufige) Einbehaltung der Dienstbezüge; einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Willkür der Zurruhesetzungsverfügung; Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Umstände; anderweitige Verwendung; Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des Verstoßes einer Zurruhesetzungsverfügung gegen höherrangiges Recht (d.h. gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG); Rechtsfolgen einer auf unrichtigen Annahmen und unsachgemäßen Beurteilungen beruhenden Dienstunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Verstoßes einer Zurruhesetzungsverfügung gegen höherrangiges Recht (d.h. gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ); Rechtsfolgen einer auf unrichtigen Annahmen und unsachgemäßen Beurteilungen beruhenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2019 - 2 MB 23/18

    Besoldungskürzung bei Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit; Anordnungsgrund

    Ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 VwGO kommt in dem Fall des § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG daher nur in Betracht, wenn die Zurruhesetzungsverfügung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen bzw. offensichtlich rechtswidrig erfolgt ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1281/12 -, juris Rn. 5.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 6 S 9.13 -, juris Rn. 3ff.).
  • OVG Saarland, 01.07.2015 - 1 B 54/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Zurruhesetzung

    OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.4.2013 - 1 B 1282/12 -, Juris, Rdnr. 4, und vom 5.10.2012 - 1 B 790/12 -, Juris, Rdnr. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.8.2013 - 6 S 9/13 -, Juris, Rdnr. 3; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.4.2013, wie vor, Rdnr. 23.
  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 2 L 1911/14

    Versetzung in den Ruhestand (VR 130) - hier: aufschiebende Wirkung

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 05.10.2012 -1 B 790/12- und vom 17.04.2013 -1 B 1282/12-; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2013 -6 S 9/13-; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.04.2013 -3 CE 13.366-; jeweils zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 49/16

    Versetzung in den Ruhestand; maßgeblicher Zeitpunkt, nachträgliche weitere

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2015 - 1 B 54/15 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.4.2013 - 1 B 1282/12 -, Juris, Rdnr. 4, und vom 5.10.2012 - 1 B 790/12 -, Juris, Rdnr. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.8.2013 - 6 S 9/13 -, Juris, Rdnr. 3; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.4.2013 - 3 CE 13.366 -, Juris, Rdnr. 23.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

    Angesichts dessen kommt eine auf die Zahlung ungekürzter Dienstbezüge zielende einstweilige Anordnung (für möglich gehalten vom BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332 ; die Möglichkeit offen gelassen vom OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 - juris Rn. 7) allenfalls in Betracht, wenn die Zurruhesetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt oder die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen oder offensichtlich rechtswidrig ist (Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, § 47 BBG [Stand: April 2017] Rn. 77, siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2015 - OVG 7 S 28.15 - juris Rn. 4 sowie anders dass., Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741

    Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich

    Es kann dahinstehen, ob der Antrag nach § 123 VwGO gegen die Einbehaltung der Dienstbezüge nach § 44 Abs. 2 Satz 4 BBG überhaupt statthaft ist (verneinend OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - 2B 136/88 - juris; differenzierend OVG NRW, B.v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - juris und OVG MV, B.v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - juris, VGH BW, B.v. 8.2.2007 - 4 S 45/07 - juris, OVG NRW, B.v. 17.4.2013 - 1 B 1282/12 - juris und OVG BBbg, B.v. 16.8.2013 - 6 S 9.13 - juris; Plog/Wiedow = PW § 44 BBG aF Rn. 14 e und 17 a; wohl bejahend Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 44 BBG aF Rn. 15, wonach die Behörde bei Anfechtung der Ruhestandsversetzung diese Besoldungsfolge nicht ziehen können soll, aA aber die amtliche Gesetzesbegründung BT/Drks.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; maßgebliche Sachlage;

    Ebenso wenig zeigt er Gründe auf, welche den von dem Verwaltungsgericht angewandten, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG beruhenden und mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einklang stehenden (s. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.) Maßstab in Frage stellen könnten.
  • VG München, 19.12.2013 - M 21 E 13.4543

    Besoldungsteileinbehalt nach Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen

    1.1.3.1 Nach einhelliger Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte kann die bei angefochtener Zur-Ruhesetzungs-Verfügung durch § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG angeordnete Folge der Einbehaltung des das Ruhegehalt übersteigenden Teils der Besoldung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann beseitigt werden, wenn die Zur-Ruhesetzungs-Verfügung erkennbar gegen höherrangiges Recht, vornehmlich gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (OVG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2013 - OVG 6 S 9.13 - juris; ebenso OVG Münster vom 05.10.2012 - 1 B 790/12 - juris) und ist dies bei einer auf § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG gestützten Zur-Ruhesetzung grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die ihr zugrunde liegende Annahme der Dienstunfähigkeit auf offenkundig unrichtigen Annahmen oder sonst unsachlichen Erwägungen beruht (OVG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2013, a. a. O.), also gleichsam "ohne konkreten Anhaltspunkt aus der Luft gegriffen scheint" (BayVGH vom 06.06.2007 - 14 CE 07.1206 - juris; vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris; jeweils unter Hinweis auf die Kommentierung bei Plog/Wiedow, BBG [alt], zu § 44 BBG, Rdnr. 17a, zur inhaltsgleichen Vorläuferregelung des § 44 Abs. 2 Satz 4 BBG a. F.).
  • VG Köln, 15.02.2023 - 15 L 2047/22
    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 B 1282/12 -, juris, Rn. 5; OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2021 - 2 MB 6/21 -, juris, Rn. 5; Beschl. v. 11.02.2019 - 2 MB 23/18 -, juris, Rn. 5; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.06.2016 - 1 B 49/16 -, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2016 - 2 B 318/15 -, juris, Rn. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.08.2013 - OVG 6 S 9.13 -, juris, Rn. 3.
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